§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen des Auftragnehmers im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA), insbesondere für Fachplanung, Bau- und Qualitätsüberwachung, Projektsteuerung, technische Beratung, Bestandsaufnahmen sowie CAD-Dienstleistungen. Sie gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) sowie Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit keine abweichenden gesetzlichen Regelungen bestehen.
§ 2 Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots oder die tatsächliche Aufnahme der Leistung zustande. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Honorarvereinbarung oder dem abgeschlossenen Vertrag. Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regelwerken ausgeführt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Unterlagen, Pläne, Genehmigungen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwendungen aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung können gesondert vergütet werden.
§ 5 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Honorarvereinbarung, dem Angebot oder – soweit vereinbart – nach den Regelungen der HOAI. Leistungen können nach Stunden-, Tages- oder Pauschalsätzen abgerechnet werden. Nebenkosten und die gesetzliche Umsatzsteuer werden gesondert ausgewiesen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 6 Zusatzleistungen
Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet. Hierzu zählen insbesondere Planungsänderungen, zusätzliche Ortstermine, Besprechungen, Dokumentationen oder Leistungen infolge geänderter Anforderungen.
§ 7 Termine
Vereinbarte Termine gelten als Zieltermine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Ausführungsfristen angemessen.
§ 8 Abnahme
Soweit die Art der Leistung eine Abnahme erfordert, hat diese nach Fertigstellung innerhalb angemessener Frist zu erfolgen. Werden wesentliche Mängel nicht angezeigt oder wird die Leistung genutzt, kann dies – soweit gesetzlich zulässig – als Abnahme gelten.
§ 9 Mängel
Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer erhält Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
§ 11 Urheber- und Nutzungsrechte
An Planunterlagen, Berechnungen, Zeichnungen, CAD-Dateien und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte beim Auftragnehmer, soweit gesetzlich zulässig. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches Nutzungsrecht für das vertraglich vereinbarte Bauvorhaben. Eine Weitergabe oder anderweitige Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung.
§ 12 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Vertragsdurchführung zu verwenden.
§ 13 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 14 Kündigung
Eine Kündigung des Vertrags richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den vertraglichen Vereinbarungen. Bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Leistungen sind entsprechend dem vereinbarten Honorar zu vergüten.
§ 15 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Unternehmern kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart werden.
Stand: Juli 2026 · Hinweis: Diese AGB ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte lassen Sie Ihre AGB vor produktivem Einsatz anwaltlich prüfen.
Transparenz ist uns wichtig. Nachfolgend finden Sie unsere aktuellen Stundensätze, Tagessätze sowie Regelungen zu Reise- und Nebenkosten. Für Planungsleistungen erstellen wir Ihnen auf Wunsch auch ein individuelles Pauschalangebot oder eine Honorarvereinbarung unter Bezugnahme auf die HOAI. Diese Honorar- und Nebenkostenordnung dient der allgemeinen Information. Maßgeblich sind ausschließlich die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorare und Vertragsbedingungen.
Platzhalter [XX] bitte mit Ihren aktuellen Werten befüllen und diese Hinweisbox entfernen.1. Stundensätze
Sofern keine Pauschalhonorarvereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Stundensätze (netto, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer):
| Leistung / Qualifikation | Beschreibung | Stundensatz (netto) |
|---|---|---|
| Fachplanung TGA (HLSK) | Planung, Auslegung, Berechnung, CAD-Konstruktion | – |
| Bau- und Qualitätsüberwachung | Bauleitung, Abnahmen, Mängelprotokoll | – |
| Projektsteuerung | Koordination, Terminplanung, Kostenkontrolle | – |
| Technische Beratung | Beratungsgespräche, Gutachten, Stellungnahmen | – |
| Bestandsaufnahme / Aufmaß | Vor-Ort-Erfassung, Dokumentation, CAD-Aufbereitung | – |
| CAD-Dienstleistungen | Zeichnungsproduktion, Bestandspläne, Revisionszeichnungen | – |
Angefangene halbe Stunden werden als halbe Stunden abgerechnet. Der Mindestabrechnungszeitraum beträgt 30 Minuten je Vorgang.
2. Tagessätze
| Leistung | Grundlage | Tagessatz (netto) |
|---|---|---|
| Vor-Ort-Einsatz (Halbtagssatz) | bis 4 Stunden inkl. Fahrt | – |
| Vor-Ort-Einsatz (Tagessatz) | bis 8 Stunden inkl. Fahrt | – |
| Bauleitung / Überwachungstag | bis 8 Stunden auf der Baustelle | – |
Der Tagessatz umfasst maximal acht Arbeitsstunden. Darüber hinausgehende Zeiten werden nach Stundensatz berechnet.
3. Reisekosten & Nebenkosten
| Kostenart | Beschreibung | Ansatz (netto) |
|---|---|---|
| Fahrtkosten PKW | Ab Bürostandort (Frankfurt am Main), gefahrene Kilometer (Hin- und Rückfahrt) | – |
| Fahrtzeit | Fahrzeit wird ab – km Entfernung berechnet | – |
| Öffentliche Verkehrsmittel / Bahn | Tatsächliche Kosten (2. Klasse), Nachweis erforderlich | zu Selbstkosten |
| Übernachtung | Bei Auswärtsaufenthalten > 50 km vom Bürostandort | bis – €/Nacht |
| Verpflegungsmehraufwand | Gemäß steuerlicher Pauschalen (bei Auswärtstätigkeit) | Pauschale gem. EStG |
| Druckkosten / Plotterkosten | A0 Pläne, Plotter, Bindung, Farbausdrucke | nach Aufwand |
| Porto / Versandkosten | Einschreiben, Paket, Kurier | zu Selbstkosten |
| Telekommunikation | Projektbezogene Telefon-/Videokonferenzpauschale | – |
Sofern keine Einzelabrechnung erfolgt, können projektbezogene Nebenkosten pauschal mit – % des Nettohonorars berechnet werden.
4. Zahlungsbedingungen
- Zahlungsziel: Rechnungen sind innerhalb von – Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
- Abschlagszahlungen: Bei Leistungen mit einer Laufzeit von mehr als 4 Wochen können Abschlagsrechnungen nach Leistungsfortschritt gestellt werden.
- Voraussetzung: Größere Aufträge (ab – €) können eine Anzahlung von – % bei Auftragserteilung erfordern.
- Verzug: Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 286 ff. und §§ 288 ff. BGB. Es werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Skonto: Skonto wird nicht gewährt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Umsatzsteuer: Alle genannten Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
5. Abrechnung nach HOAI
Auf Wunsch können Planungsleistungen unter Bezugnahme auf die Regelungen der HOAI in ihrer jeweils gültigen Fassung vereinbart werden. Maßgeblich ist die individuelle Honorarvereinbarung im jeweiligen Auftrag:
- Die anrechenbaren Kosten werden gemäß DIN 276 ermittelt.
- Die Honorarzone wird in der Auftragsbestätigung festgelegt.
- Besondere und Zusätzliche Leistungen (gem. HOAI Anlage) werden gesondert vereinbart und vergütet.
Stand: Juli 2026 · Alle Preise netto, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Änderungen vorbehalten.
A. Allgemeines
A.1 Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) regeln die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen dem Auftragnehmer (PS-Solutions – Technisches Büro für Gebäudetechnik, Patrick Schwab) und dem Auftraggeber im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung. Sie ergänzen die AGB und werden Bestandteil jedes Planungsvertrags.
A.2 Leistungsphasen (nach HOAI)
TGA-Planungsleistungen werden in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen erbracht. Der beauftragte Leistungsumfang ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen:
- LP 1 – Grundlagenermittlung: Klärung der Aufgabenstellung, Bedarfsermittlung, Standortanalyse
- LP 2 – Vorplanung: Erarbeitung eines Planungskonzepts, Kostenschätzung (DIN 276)
- LP 3 – Entwurfsplanung: Durcharbeitung des Planungskonzepts, Kostenberechnung
- LP 4 – Genehmigungsplanung: Erstellung der Unterlagen für Genehmigungen
- LP 5 – Ausführungsplanung: Durcharbeitung zur Ausführungsreife, Detail- und Maßangaben
- LP 6 – Vorbereitung der Vergabe: Aufstellung von Leistungsverzeichnissen
- LP 7 – Mitwirkung bei der Vergabe: Einholung und Auswertung von Angeboten
- LP 8 – Bauüberwachung: Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit Planung und Vorschriften
- LP 9 – Objektbetreuung: Überwachen der Beseitigung von Mängeln, Dokumentation
B. Planung
B.1 Planungsgrundlagen
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Bestandsunterlagen, Grundrisse, Schnitte, statische Berechnungen sowie Informationen über Nutzungskonzept, Kapazitäten und Anforderungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Kosten, die aus unvollständigen oder falschen Planungsgrundlagen entstehen, trägt der Auftraggeber.
B.2 Planungsänderungen
Planungsänderungen, die nach Freigabe eines Planungsstandes durch den Auftraggeber veranlasst werden, gelten als Zusatzleistungen und werden nach dem vereinbarten Stundensatz gesondert vergütet. Änderungen aufgrund behördlicher Auflagen werden unverzüglich kommuniziert.
B.3 Planungsfreigabe
Planungsergebnisse (Zeichnungen, Berechnungen, Leistungsverzeichnisse) werden dem Auftraggeber zur Freigabe vorgelegt. Gibt der Auftraggeber innerhalb von 14 Kalendertagen keine schriftliche Stellungnahme ab, gilt die Planung als genehmigt, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
B.4 Koordination mit anderen Planern
Die Koordination mit anderen an der Planung beteiligten Fachingenieuren (Architekt, Tragwerksplaner, ELT-Planer etc.) obliegt dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich eine übergreifende Koordinationsleistung durch den Auftragnehmer beauftragt wurde.
C. Bauüberwachung
C.1 Umfang der Überwachung
Die Bauüberwachung (LP 8) umfasst die stichprobenartige Kontrolle der Ausführung auf Übereinstimmung mit den freigegebenen Ausführungsunterlagen sowie den anerkannten Regeln der Technik. Sie ersetzt nicht die eigenverantwortliche Qualitätssicherung der ausführenden Unternehmen.
C.2 Baustellenbegehungen
Die Anzahl der vereinbarten Baustellenbegehungen ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Zusätzliche Begehungen werden nach dem vereinbarten Stundensatz bzw. Tagessatz abgerechnet. Termine sind mindestens 48 Stunden im Voraus abzustimmen.
C.3 Mängelprotokoll
Festgestellte Mängel werden schriftlich dokumentiert und dem Auftraggeber sowie den ausführenden Unternehmen mitgeteilt. Die Verfolgung der Mangelbeseitigung und die Abnahme obliegen dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung.
C.4 Behinderungen auf der Baustelle
Kann der Auftragnehmer vereinbarte Begehungen nicht durchführen, weil der Zugang zur Baustelle nicht gewährt wird oder die Voraussetzungen nicht gegeben sind, werden entstandene Aufwendungen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
D. Kommunikation & Dokumentation
D.1 Kommunikationswege
Verbindliche Mitteilungen, Freigaben und Änderungsaufträge bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Mündliche Abreden sind schriftlich zu bestätigen.
D.2 Dokumentation
Planungsunterlagen werden dem Auftraggeber in digitaler Form (PDF, DWG/DXF soweit vereinbart) übergeben. Die Archivierung der Originale obliegt dem Auftragnehmer für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
D.3 Projektbesprechungen
Besprechungen werden protokolliert. Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 5 Werktagen schriftlich widersprochen wird. Besprechungszeit wird nach dem vereinbarten Stundensatz vergütet.
E. Qualität & Normen
Die Planung und Überwachung erfolgt unter Einhaltung folgender einschlägiger Regelwerke (in ihrer jeweils gültigen Fassung):
- DIN-Normen (insb. DIN 1946, DIN 4701, DIN 18012, DIN 18015 ff.)
- VDI-Richtlinien (insb. VDI 2050, VDI 3803, VDI 6022)
- DVGW-Regelwerk (für Gasinstallationen)
- Energieeinsparverordnung (GEG) und einschlägige Landesbauordnungen
- HOAI in der jeweils gültigen Fassung (als Orientierung für Leistungsbilder)
- VOB/B (soweit vereinbart)
Stand: Juli 2026 · Es gelten ergänzend die AGB des Auftragnehmers. Im Widerspruchsfall haben die individuellen Vertragsvereinbarungen Vorrang.
PS-Solutions
Technisches Büro für Gebäudetechnik, Patrick Schwab
Leuchte 36 · 60388 Frankfurt am Main
PS-Solutions@outlook.de
Tel.: +49 162 2656281
USt-IdNr.: DE 323 839 656
1. Vertragsparteien
Auftragnehmer:
PS-Solutions – Technisches Büro für Gebäudetechnik, Patrick Schwab
Leuchte 36 · 60388 Frankfurt am Main
PS-Solutions@outlook.de · Tel.: +49 162 2656281
USt-IdNr.: DE 323 839 656
Auftraggeber:
[Firmenname / Name Auftraggeber]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ Ort]
[E-Mail] · [Telefon]
[ggf. USt-IdNr.]
2. Leistungsgegenstand
Bauvorhaben
Bezeichnung: [Projektbezeichnung, z. B. „Neubau Bürogebäude Musterstraße 1, 60311 Frankfurt"]
Projektadresse: [Adresse des Bauvorhabens]
Leistungsphase(n): [z. B. LP 1–5 HOAI / Bauüberwachung LP 8 / Bestandsaufnahme]
Gewerk(e): [z. B. Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte]
Leistungsbeschreibung:
[Detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen gemäß beiliegendem Angebot vom [Datum]]
3. Honorar & Vergütung
| Position | Beschreibung | Betrag (netto) |
|---|---|---|
| Pauschalhonorar | [Leistungsbeschreibung gemäß § 3] | [XX.XXX,00] € |
| Nebenkosten (pauschal) | [XX] % des Nettohonorars | [X.XXX,00] € |
| Nettosumme | [XX.XXX,00] € | |
| zzgl. 19 % MwSt. | [X.XXX,00] € | |
| Bruttosumme | [XX.XXX,00] € | |
Alternativ zu Pauschalhonorar: Stunden- / Tagesabrechnung gemäß beiliegender Honorar- und Nebenkostenordnung.
Zahlungsplan:
- [XX] % Anzahlung bei Auftragserteilung: [XX.XXX,00] €
- [XX] % nach Freigabe der Entwurfsplanung: [XX.XXX,00] €
- [XX] % nach Abschluss der Ausführungsplanung: [XX.XXX,00] €
- [XX] % nach Abnahme / Projektabschluss: [XX.XXX,00] €
Zahlungsziel: [14/30] Tage netto nach Rechnungsstellung.
4. Termine
- Leistungsbeginn: [Datum]
- Abgabe Entwurfsplanung: [Datum]
- Abgabe Ausführungsplanung: [Datum]
- Projektabschluss (geplant): [Datum]
Termine gelten vorbehaltlich rechtzeitiger Mitwirkung des Auftraggebers und Bereitstellung aller Planungsgrundlagen.
5. Vertragsgrundlagen
Es gelten in folgender Rangfolge:
- Diese Auftragsbestätigung sowie das Angebot vom [Datum]
- Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) für TGA-Planung & Bauüberwachung
- Die Honorar- und Nebenkostenordnung von PS-Solutions
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PS-Solutions
- Die HOAI (soweit vereinbart, als Orientierung für Leistungsbilder)
- Das BGB in seiner jeweils gültigen Fassung
6. Unterschriften
Mit Unterzeichnung dieser Auftragsbestätigung bestätigt der Auftraggeber die Kenntnisnahme und Anerkennung der unter Ziffer 5 genannten Vertragsgrundlagen.
Ort, Datum, Unterschrift Auftraggeber
[Ort], den ___________
___________________________________
[Name, Funktion, Firmenstempel]
Frankfurt am Main, Datum, Unterschrift Auftragnehmer
Frankfurt am Main, den ___________
___________________________________
Patrick Schwab, PS-Solutions
Muster-Auftragsbestätigung · Stand: Juli 2026 · PS-Solutions – Technisches Büro für Gebäudetechnik, Patrick Schwab · Leuchte 36, 60388 Frankfurt am Main · PS-Solutions@outlook.de